AGBs
1. Geltungsbereich
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Trainingsstätte des CrossFit Werdenberg in Buchs SG.
2. Mitgliedschaft
2.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
2.2 Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. CrossFit Werdenberg behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen. In diesem Fall muss dann ein Erziehungsberechtigter sein Einverständnis abgeben und die AGBs unterzeichnen.
3. Fotos/Videos
3.1 Im Rahmen der Klassen sowie bei der Nutzung der CrossFit Werdenberg Trainingsstätte werden unter Umständen Fotos und/oder Videos erstellt.
3.2 Die Mitglieder räumen dem CrossFit Werdenberg sämtliche durch seine / ihre Mitwirkung entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Ist dies nicht erwünscht, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Betriebspersonal vor der Klasse oder dem Besuch der CrossFit Werdenberg Trainingsstätte ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall wird sichergestellt, dass er/sie nicht mit aufs Bild kommt.
4. Angebot
4.1 CrossFit Werdenberg bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnements an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarif-Art und ist nur für CrossFit Klassen gültig.
4.2 Bei Konsumation (Getränke, Esswaren etc.) tragen sich die Mitglieder selbstständig und wahrheitsgetreu in einer aufgelegten Liste ein. Diese Liste wird jeweils Ende des jeweiligen Monats vom Konsumenten bar oder via Twint bezahlt.
5. AGB / Weisungen
5.1 Das Mitglied verpflichtet sich, die AGBs einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.
6. Zahlung
6.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag, welcher sich nach der gewünschten Abovariante richtet, ist jeweils am Ende der Laufzeit des vorangehenden Abos zu bezahlen, sofern man weiterhin Mitglied im CrossFit Werdenberg sein möchte. Bei Nichtbezahlung verfällt die Vereinbarung und CrossFit Werdenberg kann den Platz an ein neues Mitglied vergeben. Die Bezahlung erfolgt in bar oder auf folgendes Konto:
CrossFit Werdenberg Zogg/ Fabrikstrasse 16/ 9470 Buchs SG
IBAN: CH10 0900 0000 1516 9370 7

Bezahl QR-Code
6.2 Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer.
7. Haftung
7.1 Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen von CrossFit Werdenberg erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder Krankheit ist jegliche Haftung von CrossFit Werdenberg oder seinem Personal ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
7.2 CrossFit Werdenberg haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Ort hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
8. Betriebszeiten
8.1 Das Angebot und die Betriebszeiten können sich jederzeit ändern. Für die aktuellen Öffnungszeiten siehe unsere Angebote.
Ausnahmen werden auch via Homepage unter „News“ oder via Anmeldeplattform BoxPlanner publiziert.
8.2 Für die Mitglieder mit einem 24/7 Abo ist die Box ausserhalb der Kurszeiten für private Trainings benutzbar. Ausgenommen bei behördlichen Schliessungen.
8.3 Membern mit 24/7 Abo ist es nicht gestattet, die CrossFit Werdenberg Räumlichkeiten für gewerbliche Angelegenheiten oder Ähnliches (z.B. non Profit Vereine oder Organisationen) ohne Erlaubnis der Geschäftsleitung zu nutzen.
8.4 Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, die Räumlichkeiten von CrossFit Werdenberg nach eigenem Ermessen und bei Bedarf vorübergehend oder vollständig für jeglichen Zugang zu schliessen. Dies kann insbesondere aus betrieblichen, sicherheitsrelevanten, technischen oder organisatorischen Gründen erfolgen. Aus einer solchen Schliessung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.
9. Nutzung und Hinterlegung
9.1 Nichtbenutzung der von CrossFit Werdenberg angebotenen Kurse oder Räumlichkeiten (z. B. Ferien) berechtigt weder zur Reduktion, zur Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages noch zur Verlängerung der Laufzeit.
9.2 Ausnahmen werden bei Krankheit, Schwangerschaft oder infolge eines Unfalls durch Vorweisen des Arztzeugnisses gemacht. Wobei zu beachten ist, dass keine Rückerstattung des Betrages erfolgt, sondern eine Gutschrift für die verpasste Vertragslänge.
10. Vertragsdauer
10.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach der gewählten Abovariante.
10.2 Die Mitgliedschaft läuft ohne Kündigung automatisch nach Ablauf der Vertragsdauer aus.
10.3 Bei saisonal bedingten Ferien und/oder Feiertagen, durch bauliche Aktivitäten verursachten vorübergehenden zeitlichen Schliessungen oder Einschränkungen der Leistungen oder bei Kürzungen in der Angebotspalette besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Reduktion, Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages oder auf eine Verlängerung der Laufzeit. Dies gilt auch im Falle einer kurzfristigen Absage eines Kurses.
10.4 Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und/oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.
11. Zuwiderhandlungen
11.1 Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGBs oder die Weisung des Personals von CrossFit Werdenberg können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags.
12. Änderungen AGB
12.1 Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben und dass ihm dies in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht wird. Aus einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland.
November 2025



